Wenzel Goldbaum

Urheberrechtsgelehrter

* 19. September 1881 Lodz

† 15. Mai 1960 Lima

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 38/1960

vom 12. September 1960

Wirken

Wenzel Goldbaum wurde am 19. Sept. 1881 in Lodz/Polen geboren. Er besuchte nach Übersiedlung seiner Eltern ein Gymnasium in Frankfurt/Main, studierte anschließend Rechtswissenschaften, legte die Staatsexamina ab und promovierte zum Dr. jur. Im Jahre 1909 ließ er sich als Rechtsanwalt in Berlin nieder, widmete sich jedoch vornehmlich Fragen des Urheberrechts. Er wurde später Schriftführer und Syndikus des Verbandes deutscher Bühnenschriftsteller und kam auf diese Weise mit den Rechtsfragen des Theaters und später des Films in besonders enge Berührung. So setzte er 1926 das Senderecht in den berühmten Prozessen Gerhart Hauptmanns und Hugo von Hofmannsthals gegen Berliner und Leipziger Sendestationen durch, in denen das Reichsgericht die von G. aufgestellte "Verbreitungstheorie" anerkannte. In dem Prozeß der von G. vertretenen Erben August Strindbergs gegen den Hyperionverlag (1921) hat G. erstmals das "Persönlichkeitsrecht" des Urhebers verfochten und ein entsprechendes Urteil des Reichsgerichts erzielt. Der "urheberrechtliche" Titelschutz wurde ebenfalls von G. begründet, wie aus den oft zitierten Urteilen des Kammergerichts Berlin über den Titel des Romans Emile Zolas "Au bonheur des dames" gegen "Frauenparadies" und ...